Antrag zum Gewerkschaftstag

Verbesserungen für die Beschäftigten in Werkvertragsunternehmen vor allem bei produktionsnahen Dienstleistern

21.04.2015 | Im Rahmen der Kampagne „Arbeit: sicher und fair“ hat die IG Metall wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten in Werkvertragsunternehmen vor allem bei produktionsnahen Dienstleistern durchgesetzt. Jetzt geht es darum, den Erfahrungstransfer auf allen Ebenen der IG Metall zu forcieren, vorhandene Konzepte zu bündeln und einen systematischen Ansatz für eine konzertierte Betriebs- und Tarifpolitik zu entwickeln. Delegierte aus Leipzig beschliessen Antrag an Gewerkschaftstag

 Folgende strategische Ziele sollen zukünftig die Grundlage unserer Gewerkschaftsarbeit sein:

·         Verhinderung von weiterem Outsourcing und Fremdvergabe.

 Verbreitung von „Best-Practice-Beispielen“ für Insourcing-Maßnahmen.

Durchsetzung von Dienstleistungs-Tarifverträgen zur Sicherung vorhandener Mitbestimmungsstrukturen und Sozialstandards.

·         Erhalt der bestehenden Tarifbindung, wenn Outsourcing nicht abgewehrt  werden kann.

·         Durchsetzung von konkreten Vereinbarungen zu Ausschreibe- und Vergabebedingungen bei nicht abwehrbarer oder bereits bestehender Fremdvergabe. Dazu gehören auch klare Verpflichtungen der Werkvertragsunternehmen zum Bestehen einer betrieblichen Interessenvertretung und zur Einhaltung entsprechender Tarifverträge.

Bei industriellen Dienstleistern streben wir prinzipiell eine Tarifbindung mit der IG Metall bzw. mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die Tarifeinheit, an. Dazu gehört die Verständigung auf einen einheitlichen Betriebsbegriff, der im Sinne des Grundsatzes „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein tariflicher Ordnungsrahmen“ die Grundlage für unser Handeln bildet.

Die Zuständigkeit der IG Metall ergibt sich aus der Satzung, dem Mandat ihrer Mitglieder und der Tatsache, dass  Industrielle Dienstleister für einen wesentlichen Teil des Industriellen Wertschöpfungsprozesses im Unternehmen verantwortlich sind.

 ·         Für die Bereiche Forschung, Entwicklung, Engineering und Gebäudeservices gilt es, Erschließungsstrategien mit entsprechenden Zielsetzungen zu entwickeln.

 ·         Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass die Branche der produktionsnahen Dienstleister zukünftig dem Geltungsbereich von Manteltarifverträgen in der Metall- und Elektroindustrie unterliegen. Dabei können uns entsprechende Konzernvereinbarungen oder regionale Lösungsansätze dem langfristigen Ziel eines Flächentarifvertrages für produktionsnahe Dienstleister näherbringen.

·         Zukünftige Erschließungsprojekte nehmen positive Ansätze aus dem „Organizing und Campaigning“ (Ansprachekonzepte, Vernetzungsstrategien, mediale Begleitung etc.) auf. Die Initiierung von Betriebsratswahlen im Bereich der produktionsnahen Dienstleister ist dabei die Grundlage für eine erfolgreiche Betriebs- und Tarifpolitik. Ebenso müssen die organisationspolitischen Voraussetzungen für ein zeitnahes und flexibles Vorgehen der beteiligten Ebenen der IG Metall geschaffen werden.

·         Nach den positiven Erfahrungen im Bereich der Leiharbeit setzt sich die IG Metall für gesetzgeberische Initiativen, insbesondere zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Gestaltung von Werkverträgen ein.

 

Der Antrag befindet sich in der Anlage als pdf-Datei

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