06.11.2025 | Wir beschäftigen uns im Rahmen der Betriebsrätekonferenz mit den wichtigsten Fragen: Wann wird eine Betriebsänderung überhaupt ausgelöst? Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber? Welche ersten Schritte sollte der Betriebsrat gehen? Wer könnten die Kooperationspartner des Betriebsrats sein?
Betriebsänderung erkennen –
ist das immer gleich Entlassung oder gar Standortschließung?
Donnerstag, den 27.11.2025
von 9:00 bis ca. 12:30 Uhr
Seminarraum ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V.
Torgauer Platz 3, Aufgang B, 4. Etage, 04315 Leipzig
Es geht um die Frage, woran man eine Betriebsänderung erkennt und was dann als Betriebsrat die ersten Schritte sind. Oft gibt es das Missverständnis, dass eine Betriebsänderung erst dann vorliegt, wenn im größeren Stile Beschäftigte entlassen oder gar der Standort geschlossen werden soll. Dabei ändert sich in zahlreichen Betrieben Vieles: neue Produkte, neue Arbeitsmethoden, übergreifende Softwarepakete oder gar KI-Systeme werden eingeführt, Betriebsteile stehen vor dem Aus. Dann stellt sich die Frage: Welche Nachteile für die Beschäftigten entstehen und wie können diese (etwa über einen Interessenausgleich / Sozialplan) aufgefangen werden? Die Betriebsrätekonferenz geht auf weitere wichtige Fragen bei Betriebsänderungen ein – nämlich: Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber? Wer könnten die Kooperationspartner des Betriebsrats sein?
Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen für die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Für die Teilnehmenden fallen keine Seminargebühren an.
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 21. November 2025 an leipzig(at)igmetall.de
Weitere Informationen (Referenten, Themenplan etc.) finden sich im Flyer: LINK.
Wir freuen uns über rege Beteiligung!