Sächsischer Mitbestimmungspreis 2018

Jetzt bewerben: Ausgezeichnete Mitbestimmung gesucht

04.06.2018 | Neben der Tarifpolitk ist die betriebliche Mitbestimmung ein zentrales Anliegen der Gewerkschaften. Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich besonders um die Mitbestimmung verdient gemacht haben oder in ihrer Arbeit besonders konsequent für die Beschäftigten gestritten haben. Der DGB Sachsen schreibt darum den Sächsischen Mitbestimmungspreis 2018 aus.

Betriebsräte können sich noch bis zum 20. Juli um den Sächsischen Mitbestimmgungspreis 2018 bewerben. Erfolge können beispielsweise der Abschluss von innovativen Betriebsvereinbarungen oder die Umsetzung tariflicher Standards im Betrieb sein, die Einbeziehung von Leiharbeit in die betriebliche Mitbestimmung oder eine vorausschauende Personalplanung.

Der DGB Sachsen will mit dem Mitbestimmungspreis Betriebs- und Personalräte auszeichnen, die sich bei der Verwirklichung von Guter Arbeit, bei der Bewältigung von Krisen bewähren und sich um die Erhaltung und Schaffung von vollwertigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen kümmern. Ausgezeichnet werden soll auch, wenn Betriebsräte unter erschwerten Bedingungen gegründet wurden bzw. arbeiten", heißt es in der Ausschreibung. Der Preis wird 2018 Jahr bereits zum vierten Mal vergeben. Der DGB Sachsen schreibt die Auszeichnung alle zwei Jahre aus.

Vorschlagsberechtigt sind Betriebs- und Personalräte, gewerkschaftliche Vertrauensleute, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertreten und Gewerkschaften. Auch gemeinsame BEwerbungsn von Betriebs- und Personalräten und Geschäftsleitung sind möglich.

Hier die Ausschreibung als PDF:

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