IG Metall Leipzig
14.07.2018 | Das Arbeitsgericht Frankfurt hat amFreitag den Antrag der Geschäftsführung auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die Geschäftsführung der NHG wollte die Fortsetzung des Streiks gerichtlich untersagen lassen. Mehr dazu in der Ausgabe 27 unserer Streikzeitung.
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