Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:
Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):
- Ab dem 19. Mai hier beantragen -
Die Antragstellung in aller Kürze:
Und danach? Entgeltnachweis prüfen: Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Wende Dich bei Problemen und Fragen an Deine IG Metall vor Ort.
In einem halben Jahr wieder dran denken! Schreibe Dir eine Erinnerung in den Kalender.
Hier kannst Du Dir die wichtigsten Informationen zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen herunterladen und bei Bedarf ausdrucken: Englisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Arabisch
Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November, siehe unten). Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.
Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?
Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.
Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?
Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deinen Mitgliedervorteil in einem Jahr sichern.
Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?
Du musst rechtzeitig einen Antrag bei deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 12 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und Deine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.
Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet: Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen. Die Frist der Antragstellung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld gilt ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November. Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.
Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.
Was ist das Servicecenter-Portal?
Das Servicecenter-Portal der IG Metall hält für Mitglieder Dienstleistungen und exklusive Angebote bereit – leicht und jederzeit zu erreichen. Zur Nutzung ist nur eine einmalige Anmeldung unter Angabe der Mitgliedsnummer nötig.
Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?
In den Tarifverträgen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ wurde in der letzten Stufe ein Mitgliederbonus von zusammen 700 Euro im Jahr vereinbart. Ab 2024 wird der Mitgliedervorteil dann mit jeder Tariferhöhung weiter steigen. Das ist eine Höhe, die den Mitgliedervorteil in jedem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig macht. Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.
Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?
Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.
Erinnert mich die IG Metall an die Beantragung des Mitgliedervorteils zum Weihnachtsgeld?
Auch im Oktober und November werden wir unsere Mitglieder in Leiharbeit auf verschiedenen Wegen an die Beantragung der Extrazahlung zum Weihnachtsgeld erinnern und über den Mitgliedervorteil informieren. Mache Dir aber auch am besten selbst einen Vermerk im Kalender oder stelle Dir am Handy eine Erinnerung ein, damit die Beantragung nicht vergessen wird.
Wie kann ich meine Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit über den Mitgliedervorteil informieren?Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglied der IG Metall sind, kannst Du auf diese Seite hier verweisen. Oder Du lädst den digitalen Flyer herunter und schickst ihn per E-Mail oder Messenger an Deine Kolleginnen und Kollegen.
Übrigens: Wenn Du ein neues Mitglied für die IG Metall gewinnst, erhältst Du von uns ein Dankeschön. Mehr unter www.teamverstaerken.de
Flyer „Vorteil für IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit“ herunterladen
Quelle: IG Metall