Leiharbeit in der Region Leipzig

Leiharbeitsbeschäftige: Abmeldung? Kündigung? – Was nun?

09.10.2025 | In den letzten Monaten häufen sich in den Betrieben Abmeldungen von Leiharbeitsbeschäftigten und häufig folgt dann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Verleihfirma. Es gibt aber einige Dinge, die du im Falle einer Kündigung beachten solltest.

Bild: filmfoto/iStock

Es kann passieren, dass Leiharbeitsbeschäftigte nach der Abmeldung von Kundenbetrieb für längere Zeit keinen Einsatz mehr bekommen. Es könnte sogar sein, dass der Verleih-Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis komplett kündigt. Wenn es dazu kommt, hat das nichts mit Dir persönlich zu tun. Es gibt aber einige Dinge, die in so einem Falle zu beachten sind..

  • Die Kündigung durch Dein Verleihunternehmen muss schriftlich erfolgen.
  • Stimmt die Kündigungsfrist? Wenn du unsicher bist, wende dich an deine IG Metall. Dies muss schnell gehen, weil du für eine eventuelle Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht nur drei Wochen Zeit hast.
  • Melde dich unverzüglich bei deiner Agentur für Arbeit, sonst drohen Sperrfristen und damit Geldeinbußen! Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur auszufüllen.
  • Stimmt deine Abrechnung? Stimmt dein Arbeitszeitkonto? Was ist bei einem Zeugnis zu beachten? Auch bei der Beantwortung dieser Fragen hilft die IG Metall.

Die IG Metall steht in allen Lebenslagen an deiner Seite. Wichtig ist: Wenn du erwerbslos bist, solltest du Mitglied bleiben. Du zahlst dann nur einen reduzierten Mitgliedsbeitrag, behältst aber alle Vorteile der Mitgliedschaft: von der individuellen Beratung und Unterstützung bis hin zum Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Informiere einfach deine IG Metall Leipzig.

Und wenn du Mitglied bleibst, kannst du dir auch den Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sichern: Falls du wieder in Leiharbeit kommst, erfüllst du schon die Voraussetzung von sechs Monaten Mitgliedschaft.

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