Arbeitszeitangleichung bei Siemens im Osten:

Es ist geschafft!

13.09.2022 | Vergangenen März gelang IG Metall und Betriebsräten bei Siemens der Durchbruch für eine schrittweise Angleichung der Arbeitszeit der ostdeutschen Siemens-Beschäftigten, die über 30 Jahre lang jede Woche mehr arbeiten mussten, als die Kolleginnen und Kollegen im Westen. Zum 1. Oktober beginnt die Arbeitszeitangleichung.

Pünktlich zum 1. Oktober wird damit im Siemens-Konzern und der Siemens Healthcare GmbH die Angleichung der tariflichen Arbeitszeit beginnen: in den ERA-Betrieben im ersten Schritt mit einer Absenkung um eine Stunde pro Woche und in den TvSv- und HVST-Betrieben um 44 Stunden pro Jahr.

Von der grundsätzlichen Einigung im März 2022 war aufgrund beharrlicher Blockade der Arbeitgeberseite bis zuletzt noch der Geltungsbereich der TvSv (Siemens) und des HVST (Healthcare) ausgenommen - jetzt besteht auch für die dort betroffenen Beschäftigten eine tarifvertragliche Lösung.

Die Arbeitszeitabsenkung beginnt also siemensweit zum Stichtag 1. Oktober 2022. Die tarifvertraglich vorgesehene Kompensation besteht ebenfalls übergreifend im Entfall des Transformationsgeldes im Februar 2023. Diese jährliche Einmalzahlung in Höhe von 27,6 Prozent eines Monatsentgelts hatte die IG Metall in der Tarifbewegung 2021 durchgesetzt.

In ostdeutschen Betrieben, die dem Flächentarifvertrag (ERA) unterliegen, wiederholt sich das Muster Absenkung um eine Stunde im Oktober  und Entfall Transformationsgeld im Folgejahr jeweils 2024 und 2026; dann beträgt die tarifliche Wochenarbeitszeit wie in Westdeutschland nur noch 35 Stunden.

In den ostdeutschen Betrieben im Geltungsbereich der TvSv und des HVST ist die nach dem ersten Schritt noch bestehende effektive Ost-West-Differenz aufgrund des bundesweit ohnehin höheren tariflichen Jahresarbeitszeitniveaus in diesen Tarifwerken nur noch sehr gering (3 Stunden/Jahr); die Gesamtabsenkung der tariflichen Jahresarbeitszeit ist daher mit dem einmaligen Entfall des T-Geldes im Februar 2023 kompensiert, weitere Kompensationen sind ausgeschlossen.

Dass diese längst überfällige Angleichung nun endlich greift, ist dem beharrlichen Einsatz von IG Metall und Betriebsräten mit ebenso hartnäckiger Unterstützung der Beschäftigten zu verdanken - dafür vielen Dank an alle Beteiligten!

Quelle: www.dialog-igmetall.de

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