Kurzarbeit

Regierung stärkt die Kurzarbeit: Was haben Beschäftigte davon?

27.08.2020 | Die Regierungskoalition hat vereinbart, die Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern und weiterzuentwickeln. Der Beschluss entspricht weitgehend den Forderungen, die die IG Metall in den vergangenen Wochen in die politische Debatte eingebracht hat. Was bringen die Beschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen und welche Probleme sind noch ungelöst?

Deutschland steckt in der Rezession. Kurzarbeit ist die Brücke, die Beschäftigung sichert. Damit diese Brücke weiterhin trägt, hat die IG Metall zahlreiche Vorschläge zur Verlängerung und Verbesserung der Kurzarbeit gemacht.

Die Spitzen der Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD haben am 25. August viele dieser Verbesserungen beschlossen.

„Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.“

Um Verbesserungen bei den Regelungen zur Kurzarbeit zu erreichen, hat die IG Metall eine Onlinepetition ins Leben gerufen. Mehr als 52.000 Metallerinnen und Metaller haben sich bislang an dieser Onlinepetition beteiligt. Damit die Beschlüsse des Koalitionsausschusses nicht verwässert werden, wenn Bundestag und Bundesrat über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten, und damit an einigen Stellen noch nachgebessert wird, ist es dringend erforderlich, weiter Druck auf die Politik zu machen. Darum gilt: Wer sich noch nicht an der Onlinepetition beteiligt hat, kann das noch nachholen und so dafür sorgen, dass der Druck stark bleibt. Also: Macht mit bei der Onlinepetition der IG Metall und setzt Euch mit der IG Metall für die Zukunftssicherung ein!
Hier geht es zur Onlinepetition.

Die Beschlüsse der Regierungskoalition im Detail – und was sie für Beschäftigte bedeuten:

  • Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds steigt auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021.

    Bewertung der IG Metall: Gut so! Noch besser wäre allerdings, wenn die Verlängerung auch über 2021 hinaus gelten würde. Die Kurzarbeit sollte ab dem jeweiligen Beginn 24 Monate lang laufen können. 
     
  • Der im Zuge der Coronakrise eingeführte erleichterte Zugang zur Kurzarbeit gilt weiter: Bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Vereinfachter Zugang heißt: Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen. Und: Kurzarbeit ist möglich, sobald zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

    Bewertung der IG Metall: Gut so!
     
  •  Leiharbeiter können bis 31.12.2021 Kurzarbeitergeld beziehen.

     Bewertung der IG Metall: Gut so!
     
  •  Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird fortgeführt, ebenfalls bis zum 31.12.2021. Das bedeutet: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 77 Prozent des ausgefallenen Lohns (Kinderlose: 70 Prozent), ab dem 7. Monat auf 87 Prozent (Kinderlose: 80 Prozent).

    Bewertung der IG Metall: Mit dem regulären Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Lohns) kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. Die gesetzliche Aufstockung ist deshalb wichtig. Die IG Metall setzt dabei aber vor allem auf betrieblich und tariflich vereinbarte Aufstockungen durch die Arbeitgeber.

    Übrigens: Mitgliedern der IG Metall stellt die Gewerkschaft ihren exklusiven Kurzarbeitergeld-Rechner zur Verfügung, mit dem sie – einfach und bequem in vier Schritten – näherungsweise ihr monatliches Einkommen in Kurzarbeit ermitteln können. Hier geht es zum Kurzarbeitergeld-Rechner für IG Metall-Mitglieder.
     
  • Für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gelten weiterhin Steuererleichterungen (bis zum 31.12.2021).

    Bewertung der IG Metall: Die IG Metall und ihre Betriebsräte haben Arbeitgeberzuschüsse in zahlreichen Betrieben durchgesetzt. Sie sichern vielen Beschäftigten einen Großteil ihres Einkommens. Dass die Zuschüsse steuerfrei bleiben, ist gerecht und entspricht unserer Forderung.
     
  •  Derzeit bezahlt die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter vollständig. Arbeitgeber sparen dadurch viel Geld. Ab Juli 2021 soll es die vollständige Erstattung nur noch geben, wenn Unternehmen die Kurzarbeit für Qualifizierung der Beschäftigten nutzen.

    Bewertung der IG Metall: Mit Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Juli 2021 greift die Regierung den Arbeitgebern noch einmal erheblich unter die Arme. Diese Unterstützung sollte an den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen geknüpft werden. Auf längere Sicht ist es richtig, die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge davon abhängig zu machen, dass Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
     
  • Die Bundesagentur für Arbeit erhält Bundeszuschüsse, damit die sie Kurzarbeit weiterhin finanzieren kann, ohne ihre Handlungsfähigkeit zu gefährden.

    Bewertung der IG Metall: Ein Bundeszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, ist der richtige Weg. Er sichert die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Ohne diesen Zuschuss würde der Spielraum der Agentur – etwa bei der Weiterbildung – deutlich enger.

Was grundsätzlich zu tun bleibt:
Die IG Metall setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Es bleibt bei unserer Forderung: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen.

Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.

Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.

 

Quelle: IG Metall BZL BBS, 27.8.2020

 

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