24.10.2024 | Leihbeschäftigte erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Voraussetzung ist, dass sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt und genau solange Mitglied der IG Metall sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld muss bis zum 30. November beantragt werden.
Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld kann bis zum 30. November beantragt werden.
Anspruch auf die Extrazahlung haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2024 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP (ehemals iGZ/BAP) gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.
So bekommst Du Deine Extrazahlungen:
Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):
Hier geht es zur Antragsstellung in 4 Schritten:
Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlungen
Und danach?
Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an die IG Metall Geschäftsstelle. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den Kalender.
Jetzt Extraplus zum Urlaubsgeld sichern!
Wer noch bis inklusive Dezember 2024 Mitglied wird, hat bereits im Juni 2025 Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld.
Mehr Informationen zur Antragsstellung in verschiedenen Sprachen.
Quelle: IG Metall BZL BBS, 23.10.2024