ARBEIT-VON-MORGEN-GESETZ

Weiterbildung: Höhere Zuschüsse für Unternehmen mit Betriebsvereinbarung

06.08.2020 | Weiterbildung ist in Zeiten der Transformation das Gebot der Stunde. Für Betriebsrätinnen und Betriebsräte dabei interessant: Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz gewährt Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bis zu 15 Prozent höhere Zuschüsse, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag berufliche Weiterbildung vorsehen.

In vielen Unternehmen beschleunigt die Corona-Pandemie Strukturwandel. Berufsfelder verändern sich oder fallen weg, Beschäftigte müssen neue Aufgaben übernehmen. Betriebsrätinnen und Betriebsräte wollen diesen Wandel sozialverträglich gestalten. Unternehmen, die ihre Beschäftigten rechtzeitig umschulen oder weiterbilden, handeln im Sinne der ganzen Gesellschaft.

Deshalb stärkt die Bundesregierung mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz nicht nur die Weiterbildung in den Betrieben, sondern belohnt auch jene Unternehmen, die mit ihrem Betriebsrat die Weiterbildung in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen verankert haben. In diesem Fall können Unternehmen ab dem 1. Oktober 2020 insgesamt bis zu 15 Prozent mehr Zuschüsse erhalten. Der Gesetzgeber hat hierzu zwei Fälle beschrieben.

 

Höhere Zuschüsse für Betriebe mit Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung
Bislang übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten und der Arbeitsentgelte, sofern der Arbeitgeber seinen Teil der Kosten trägt. „Liegt eine Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten vor, kann dieser Zuschuss zukünftig um 5 Prozent-Punkte erhöht werden – ein solches Unternehmen kann dann bis zu 55 Prozent der Lehrgangskosten und der Arbeitsentgeltzuschüsse erstattet bekommen“, sagt Marcus Weichert, Geschäftsführer Operativ bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. Das gilt für kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten, größere Unternehmen bekommen entsprechend weniger. Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt die Bundesagentur für Arbeit sogar bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent der Arbeitsentgelte.

 

Höhere Zuschüsse für Betriebe mit hohem Anpassungsdruck
Ab dem 1. Oktober können Betriebe, die vor gravierenden betrieblichen Veränderungen stehen, sogar zehn Prozent höhere Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelten erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass „mehr als 20 Prozent der Beschäftigten des Betriebes beziehungsweise bei klein und mittelständischen Unternehmen mehr als 10 Prozent der Beschäftigten eine Anpassung der beruflichen Kompetenzen benötigen“, so Marcus Weichert. Einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen – größere entsprechend weniger – erstattet die Bundesagentur für Arbeit also bis zu 60 Prozent der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte.

Haben Unternehmen und Betriebsrat in diesem Fall die Weiterbildung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt, „ist sogar eine Erhöhung der Förderzuschüsse um insgesamt 15 Prozentpunkte möglich“, fügt er hinzu.

Für die Fläche Metall- und Elektroindustrie gibt es beispielsweise einen entsprechenden Tarifvertrag Bildung. Diesen findet Ihr im Extranet.

 

Weitere Fragen beantwortet der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unter der gebührenfreien Hotline 0800-555520. Unter dieser Nummer können sich auch Betriebsrätinnen und Betriebsräte fachlich informieren.

Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit sind jedenfalls gute Argumente für Arbeitnehmervertretungen, zögernde Arbeitgeber von ihrem Glück zu überzeugen.

 

Quelle: IG Metall BZL BBS, 05.08.2020

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