Schnell kann es passieren und man braucht eine Rechtsberatung in arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen oder gar eine juristische Unterstützung vor dem Arbeits- oder Sozialgericht. Für Mitglieder der IG Metall kein Problem. Unsere Satzung regelt im § 27 die Unterstützung durch Rechtsschutz.
Einige konkrete Anwendungsbeispiele für den Rechtschutz der IG Metall im Arbeitsrecht: Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub und Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis.
Im Sozialrecht geht es vorwiegend um Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Besonders wichtig ist für viele Kolleginnen und Kollegen, dass vor der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Beratung erfolgt und keine Kosten entstehen.
§ 27 der Satzung regelt die Rechtsschutzgewährung:
So sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
Wir bitten alle unsere Mitglieder, die Rechtsberatung oder Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen, telefonisch einen Termin mit uns unter 0341 / 486290 zu vereinbaren.
Details zum Rechtsschutz und den Ablauf der Rechtsschutzgewährung
Wo?
Wann?