Information für Studierende

Einmalzahlung für Studierende

15.03.2023 | Mitte März könnt ihr die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen! Ihr erhaltet die Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung. Sind die da allein drauf gekommen? Wohl kaum: Die IG Metall hat mit der Kampagne „Krisengewinne abschöpfen – Kosten deckeln“ Druck gemacht und für die Beschäftigten, Rentner*innen und euch Studierende die Entlastung gefordert.

Foto: iStock/c_kasto80

Aufgrund der Energiekrise hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch Studierende umfasst. Für sie ist eine Einmalzahlung von 200€ vorgesehen.

Das ist nicht von allein passiert – 50.000 Studierende sind in der IG Metall organisiert und haben das Thema im Rahmen der Unterschriftenkampagne „Krisengewinne abschöpfen – Kosten deckeln!“ vorangetrieben.

Diese Kampagne war letztlich erfolgreich. Die zentralen IG Metall-Forderungen wurden Realität – unter anderem gab es im September die 300 Euro Energiepauschale für Beschäftigte, im Dezember die für Rentnerinnen und Rentner und ab März auch 200,00 Euro für Studierende.

Erhalten sollen die Einmalzahlung alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Dazu zählen auch Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester.

Ab Mitte März soll ein Antrag dafür möglich sein. Eine Homepage mit weiteren Informationen ist online. [https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de]

Kritik an der Höhe der Einmalzahlung und an der Dauer der Ausführung kam unter anderem von den Gewerkschaften, den Studentenwerken, den allgemeinen Studierendenausschüssen und den Fachschaften. Die IG Metall setzt sich auch in diesem Kontext für eine auskömmliche Studienfinanzierung einsetzt.

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