22. März 2023, 9:00 bis 11 Uhr, Online über MS Teams
- Für die Arbeit des Betriebsrates sind seine Informationsrechte elementar. Im Zuge der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 2021 wurde der § 79 (Geheimhaltungspflicht) überarbeitet und betont, dass die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im Betrieb beim Arbeitgeber liegt. Offenbar hat dies in manchen Betrieben zu Verunsicherung geführt. Es kommt vor, dass Arbeitgeber vom Betriebsrat erfragte Informationen zurückhalten, weil sie sich um die Einhaltung des Datenschutzes sorgten. Was bedeutet diese „Verantwortlichkeit“ des Arbeitgebers? Wie weit reicht das Informationsrecht von Betriebsräten? Wie ist mit beschriebener Problematik umzugehen?
- mit einem Input von Axel Neujahr und Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch
- Anmeldung formlos möglich, bitte per Mail bis zum 10. März an: imu-institutdon't want spam(at)imu-berlin.de
- Wichtiger Hinweis: Die Anmeldung für diese Veranstaltung erfolgt ausschließlich über die Mailadresse des IMU-Instituts!