Weiterbildung für Betriebsratsmitglieder

Betriebsrätekonferenz zum Thema „Strategische Personalplanung für betriebliche Interessensvertretungen“ am 17. Oktober 2023

18.08.2023 | Im Mittelpunkt strategischer Personalplanung steht die Frage, wie sich gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ausbauen und erhalten lassen. Unternehmen stehen durch den demografischen Wandel, Schwierigkeiten bei Fachkräftegewinnung und der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien unter Druck. Um diesen Entwicklungen positiv entgegen treten zu können, befassen wir uns in dieser Betriebsrätekonferenz mit den Instrumenten strategischer Personalplanung aus Sicht von Betriebsratsgremien und deren rechtlichen Grundlagen.

Gefördert durch den Freistaat Sachsen

Wir laden Euch recht herzlich zur Betriebsrätekonferenz am Dienstag, den 17. Oktober 2023 von 9:00 bis ca. 12:30 Uhr im Schulungsraum von Arbeit & Leben Sachsen e. V., Torgauer Platz 3, Aufgang B, 4. Etage in 04315 Leipzig ein.

Achtung! Bitte den neuen Veranstaltungsort beachten!

 

Diese Betriebsrätekonferenz ist eine gemeinsame Veranstaltung vom Projekt MoLeWa „Mobilität Leipzig im Wandel“ beim Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) und der IG Metall Geschäftsstelle Leipzig.

 Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bereiche von strategischer Personalplanung
  3. Betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten nach § 92 BetrVG ff.
  4. Alterstrukturanalyse als Grundlage der betrieblichen Qualifizierungsplanung
  5. Qualifizierungsbedarfe erkennen und argumentieren
  6. Weitere Handlungsmöglichkeiten

Referenten: Tom Arnold, IG Metall Leipzig; Michael Schmiedel, MoLeWa

 

Wir bitten euch uns die Anmeldungen bis zum 29.09.23. unter leipzigdon't want spam(at)igmetall.de zukommen zu lassen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Die Veranstaltung entspricht den Bedingungen des § 37.6 BetrVG, d. h., der Betriebsrat hat über die Teilnahme zu beschließen und dem Arbeitgeber Mitteilung über die zeitliche Lage und die freizustellende(n) Person(en) zu machen. Unter dieser Voraussetzung hat der Arbeitgeber Entgelt weiter zu zahlen und anfallende notwendige Kosten (Fahrtkosten, Spesen) in betriebsüblichem Umfang zu erstatten. Es werden keine weiteren Seminargebühren erhoben.
Aufgrund der Räumlichkeit ist nur eine beschränkte Teilnehmeranzahl möglich, deshalb ist eine vorherige Anmeldung bei uns erforderlich.

Eine Teilnahme kann nur nach Teilnahmebestätigung durch die Geschäftsstelle der IG Metall Leipzig erfolgen!

Eine ausführliche Einladung als pdf-Datei findet ihr als Anlage auf dieser Seite.

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