IG Metall Rechtsschutz

Sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung

25.07.2016 | Der Rechtsschutz der IG Metall bietet Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe wissen die Experten der IG Metall über die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen Bescheid und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen.

Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall. Eine rechtliche Beratung ist nach Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten. Die Experten der IG Metall oder der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, den Trägern der Renten-, Kranken oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.

Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Auch Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vieles mehr, sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Bei Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung hilft und berät die IG Metall. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge.

Welche Vorteile bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem Versicherungsanbieter?
Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Die Experten in den zuständigen IG Metall- Geschäftsstellen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zu Grunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihr Mitglied ein - zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.

Übernimmt die IG Metall auch die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?
Nein. Es passiert hier und da schon einmal, dass ein beauftragter Anwalt glaubt, die IG Metall komme für die Kosten auf. Mitglieder sollten darum auf der Hut sein: Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese sind alle in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien festgeschrieben. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Organisation unzulässig. Diese Kosten muss das Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit.

Wo beantragen Mitglieder den Rechtsschutz?
Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall vor Ort. Im Falle einer Kündigung melden sich Betroffene schnell bei ihrer zuständigen Verwaltungsstelle und vereinbaren einen Beratungstermin. Zu diesem Gespräch sind sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitzunehmen. Mit ihnen verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick. Die Verwaltungsstelle prüft den Fall und entscheidet über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.

Was sollen Betroffene zuerst tun bei einem Problem?
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es - neben dem Termin bei der Geschäftsstelle - dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Arbeitsagentur. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die zuständige IG Metall vor Ort.

 

Quelle: Vorstand der IG Metall

 

 

Rechtsberatung der IG Metall Leipzig


Wo?

  • Karl-Liebknecht-Str.14 in 04107 Leipzig


Wann? 

  • Arbeitsrecht: Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    (Terminvergabe unter Tel. 0341 / 4862 910)

  • Sozialrecht: Wer Fragen, Probleme im Zusammenhang mit ALG II, ALG I, Krankenkassen oder der Rentenversicherung hat, meldet sich bitte telefonisch ebensfalls unter 0341 / 48 62 910 bei uns. Dann verabreden wir je nach konkretem Fall den weiteren Verfahrensweg, wie z. B. Inanspruchnahme des Rechtsschutzes oder/und eine Sozialrechtsberatung durch den DGB Rechtsschutz, Karl-Liebknecht-Str. 30-32 in 04107 Leipzig.


Unsere Social Media Kanäle