18.09.2023 | Die Tarifvertragliche Sondervereinbarung trennt die deutschen Siemens-Betriebe seit mittlerweile rund 20 Jahren in eine Zwei Klassen-Gesellschaft mit wesentlichen Unterschieden vor allem hinsichtlich Entgelt und Arbeitszeit. Am 15. September hat die zuständige Tarifkommission beschlossen, diesen Missstand anzupacken.
Gezwungenermaßen nehmen die Beschäftigten im Geltungsbreich der TvSv, also vor allem in den Siemens-Niederlassungen, wesentliche Nachteile hinsichtlich der zentralen Beschäftigungsbedingungen Entgelt und Arbeitszeit hin. Dies empfinden die Betroffenen als umso ungerechter, da ein solches Gefälle seit der Angleichung der Arbeitszeit Ost mittlerweile einzigartig in der Siemens AG ist.
Die Tarifkommission und die Betriebsbetreuenden der IG Metall sowie das Siemens Team haben die Optionen, an dieser Stelle anzusetzen, in den vergangenen Monaten ausführlich diskutiert. Klar ist aus ihrer Sicht: Die Situation seit Einführung der TvSv, die Betriebsräten und IG Metall damals unter Androhung von Einschnitten aufgezwungen wurde, hat sich grundlegend gewandelt. Selbst unter der umstrittenen Annahme, dass die Benachteiligung durch die TvSv ursprünglich sachlich gerechtfertigt war, ist ihr Fortbestand schon seit Jahren nicht mehr plausibel begründbar. Dass die Beschäftigten seit Jahren die Leidtragenden sind, ist nicht „nur“ ungerecht, es ist auch kontraproduktiv und erschwert aktuell angesichts des wachsenden Fachkräftemangels zudem eine nachhaltige Personalentwicklung.
Die Tarifkommission hat vor diesem Hintergrund entschieden, mit einer „Perspektive TvSv“ für deutliche Änderungen an diesem Tarifwerk und damit für Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen in dessen Geltungsbereich anzutreten. Mit Blick auf den zu erwartenden Widerstand der Firmenseite kann dies nur als gemeinsame Anstrengung von IG Metall, Betriebsräten, Vertrauensleuten und nicht zuletzt den betroffenen Beschäftigten gelingen - BETEILIGUNG wird in diesem Prozess also groß geschrieben.
Quelle: www.dialog-igmetall.de