Mehr Kurzarbeitergeld

Die IG Metall ist auch für Leiharbeiter in der Corona-Krise da

20.05.2020 | Auch Leihbeschäftigte können wegen Corona in Kurzarbeit gehen. Durch eine Sonderregelung erhalten sie nun zudem mehr Kurzarbeitergeld. Dafür hat sich die IG Metall gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften in Berlin eingesetzt. Besonders profitieren Leihbeschäftigte dabei von den Branchenzuschlägen der IG Metall.

Foto: C. Braune

Kurzarbeit statt Entlassungen. Das hat die Bundesregierung in der Corona-Krise auch für Leihbeschäftigte ermöglicht. Die Gewerkschaften haben das unterstützt – und sich zudem erfolgreich für eine Sonderregelung eingesetzt, die Leihbeschäftigten in Kurzarbeit mehr Geld sichert. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds wird laut der Sonderregelung nicht der aktuelle Lohn nach dem Leiharbeitstarif zugrundegelegt, sondern das gesamte durchschnittliche Entgelt der letzten drei Monate. Das bedeutet, dass alle Zuschläge, die der Leihbeschäftigte in seinem Einsatzbetrieb erhalten hat, mit in die Berechnung des Kurzarbeitergelds einfließen.
 

Deutlich mehr Kurzarbeitergeld in IG Metall-Branchen

Besonders profitieren Leihbeschäftigte, die in den Industriebranchen der IG Metall eingesetzt sind. In der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textilindustrie hat die IG Metall tarifliche Branchenzuschläge durchgesetzt. Dadurch kommen bis zu 65 Prozent auf den normalen Leiharbeitstarif obendrauf. Das sichert nun den Leihbeschäftigten auch deutlich mehr Kurzarbeitergeld.

Beispiel: eine Leihbeschäftigte in Entgeltgruppe 1, die 15 Monate in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie im Westen eingesetzt war und jetzt abgemeldet worden ist. Normalerweise würde ihr Kurzarbeitergeld auf Basis ihres aktuellen Einkommens, dem normalen Leiharbeitstarif berechnet – 13,20 Euro brutto in der Stunde (nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit). Ohne Kinder, in Lohnsteuerklasse 1 würde die Leihbeschäftigte bei Kurzarbeit Null normalerweise ein Kurzarbeitergeld – je nach Anzahl der Arbeitstage im Monat - von 900 bis 950 Euro netto erhalten.

Nach der neuen Sonderregelung fließt nun auch der tarifliche Branchenzuschlag der IG Metall ein. Ab 9 Monaten Einsatz in einem Metall- und Elektrobetrieb kommen 50 Prozent auf den Leiharbeitstarif obendrauf. Das bedeutet 19,80 Euro brutto in der Stunde. Die Leihbeschäftigte erhält dadurch dann bei Kurzarbeit Null ein Kurzarbeitergeld – je nach Anzahl der Arbeitstage in den drei Monaten zuvor - von rund 1300 netto Euro im Monat – also bis zu 400 Euro mehr.

In zahlreichen Betrieben haben zudem IG Metall-Betriebsräte sogenannte Equal-Pay-Regelungen durchgesetzt. Das bedeutet in der Regel, dass Leiharbeiter das gleiche Grundentgelt wie die fest Beschäftigten erhalten. Auch das fließt nun in die Berechnung des Kurzarbeitergelds ein.

Mehr Arbeitslosengeld

Die Sonderregelung greift übrigens auch, wenn Leihbeschäftigte doch entlassen und arbeitslos werden. Die durch Branchenzuschläge und Equal-Pay-Regelungen erhöhten Entgelte werden auch bei der Berechnung des Arbeitslosengelds mitberücksichtigt.

Ab nächstem Jahr Bonus für IG Metall-Mitglieder

Ab nächstem Jahr lohnt sich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für Leiharbeiter auch unmittelbar. Sie erhalten dann einen Bonus von 100 bis 300 Euro im Jahr – je nach Dauer der Betriebsangehörigkeit in ihrer Leihfirma. Der Bonus steigt dann bis 2023 auf 200 bis 700 Euro im Jahr.

Voraussetzung für den Bonus ist allerdings mindestens ein halbes Jahr Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Leihbeschäftigte, die sich den Mitgliederbonus für das nächste Jahr sichern wollen, müssen bis Ende Mai in die IG Metall eintreten.

Quelle: www.igmetall.de

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