27.08.2020 | Die Regierungskoalition hat vereinbart, die Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern und weiterzuentwickeln. Der Beschluss entspricht weitgehend den Forderungen, die die IG Metall in den vergangenen Wochen in die politische Debatte eingebracht hat. Was bringen die Beschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen und welche Probleme sind noch ungelöst?
Deutschland steckt in der Rezession. Kurzarbeit ist die Brücke, die Beschäftigung sichert. Damit diese Brücke weiterhin trägt, hat die IG Metall zahlreiche Vorschläge zur Verlängerung und Verbesserung der Kurzarbeit gemacht.
Die Spitzen der Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD haben am 25. August viele dieser Verbesserungen beschlossen.
„Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.“
Um Verbesserungen bei den Regelungen zur Kurzarbeit zu erreichen, hat die IG Metall eine Onlinepetition ins Leben gerufen. Mehr als 52.000 Metallerinnen und Metaller haben sich bislang an dieser Onlinepetition beteiligt. Damit die Beschlüsse des Koalitionsausschusses nicht verwässert werden, wenn Bundestag und Bundesrat über einen entsprechenden Gesetzesentwurf beraten, und damit an einigen Stellen noch nachgebessert wird, ist es dringend erforderlich, weiter Druck auf die Politik zu machen. Darum gilt: Wer sich noch nicht an der Onlinepetition beteiligt hat, kann das noch nachholen und so dafür sorgen, dass der Druck stark bleibt. Also: Macht mit bei der Onlinepetition der IG Metall und setzt Euch mit der IG Metall für die Zukunftssicherung ein!
Hier geht es zur Onlinepetition.
Die Beschlüsse der Regierungskoalition im Detail – und was sie für Beschäftigte bedeuten:
Was grundsätzlich zu tun bleibt:
Die IG Metall setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Es bleibt bei unserer Forderung: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen.
Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.
Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.
Quelle: IG Metall BZL BBS, 27.8.2020