RATGEBER RUND UM DIE KRANKMELDUNG

Arbeitsunfähig krank: Das gilt es zu beachten

08.04.2024 | Wer arbeitsunfähig krank ist, muss viele Vorgaben einhalten. Doch über die kursieren diverse Irrtümer. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Krankmeldung.

Foto:Falko_Matte_Panthermedia.net

Was muss ich tun, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann?

Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen – zu groß ist das Risiko, die eigene Gesundheit zu gefährden oder Kolleginnen und Kollegen und auch Kunden anzustecken.

Die zügige Mitteilung ist wichtig, damit die oder der Vorgesetzte entsprechend planen und möglicherweise eine Vertretung organisieren kann. Deshalb besteht die wichtigste Pflicht des oder der Beschäftigten darin, sich umgehend bei der zuständigen Stelle im Betrieb abzumelden. Und zwar so früh wie möglich, noch vor dem Beginn der Arbeitszeit beziehungsweise Schicht. Außerdem musst Du mitteilen, wie lange Du voraussichtlich ausfällst.
 

Elektronische Krankmeldung: Was muss ich beachten?

Seit Anfang 2023 gehört die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier – bis auf wenige Ausnahmen – der Geschichte an und wurde durch ein elektronisches Verfahren abgelöst: Der „gelbe Schein“ heißt jetzt elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU.

Die Ärztin oder der Arzt übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Versicherte erhalten auf Wunsch ihre Ausfertigung digital oder von ihrem Arzt als Ausdruck. Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, musst Du die Krankmeldung also nicht mehr einreichen, aber dem Arbeitgeber umgehend melden, damit er die Daten bei Deiner Krankenkasse abrufen kann.
 

Weitere Antworten zu brennenden Fragen rund um die Krankmeldung gibt es unter Arbeitsunfähig krank: Das gilt es zu beachten (igmetall.de)

Quelle: Vorstand der IG Metall, 13.02.2024

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