07.10.2015 | Vertrauensleute sind neben dem Betriebsrat Ansprechpartner für die Beschäftigten im Betrieb. Vertrauensleute sind nicht gesetzlich institutionalisiert. Trotzdem haben sie eine große Bedeutung. Sie sind meist näher dran an der täglichen Arbeit der Beschäftigten und damit auch an deren Sorgen und Anliegen. Im Frühjahr 2016 finden die Vertrauensleutewahlen statt. Im Video werden kurz die Aufgaben erklärt.
Wozu Vertrauensleute?
Vertrauensleute haben eine andere Aufgabe als der Betriebsrat. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Beschäftigten im Betrieb. Er ist zum Beispiel Verhandlungspartner der Geschäftsleitung bei Betriebsvereinbarungen. Dabei unterstützen ihn die Vertrauensleute. Denn sie sind die Interessenvertreter und Sprecher der IG Metall-Mitglieder in den Abteilungen. Sie wissen durch den täglichen Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen am besten, wo der Schuh drückt.
Vertrauensleute und Betriebsrat unterstützen und ergänzen sich. Vertrauensleute tragen dazu bei, dass die Beschäftigten die IG Metall als offen, lebendig, engagiert und durchsetzungsfähig erleben. Und Durchsetzungsfähigkeit braucht es, wenn es um Standortkonkurrenz und Beschäftigungssicherung oder Einkommens- und Arbeitszeitfragen geht.
Welche Aufgaben haben Vertrauensleute im Betrieb?
Was ist der Vertrauenskörper?
Als Vertrauenskörper wird die Summe aller Ansprechpartner für die Beschäftigten im Betrieb bezeichnet. Dazu zählen Vertrauensleute, IG Metall-Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter sowie die Vertrauensleute der Schwerbehinderten.
Welche Aufgaben hat der Vertrauenskörper?
Mehr Infos unter: <link http: www.igmetall.de sid-c4b93751-1835beab vertrauensleutewahlen-2012-5407.htm>www.igmetall.de/SID-C4B93751-1835BEAB/vertrauensleutewahlen-2012-5407.htm