Betriebsräte

Mit und für die Beschäftigten

Der Betriebsrat wahrt die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und vertritt die Interessen der gesamten Belegschaft. Die rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Im Mittelpunkt der Beriebsratsarbeit stehen sichere, faire und gute Arbeitsplätze der Beschäftigten und der Leiharbeitnehmer. Der Betriebsrat setzt sich dafür ein, dass Frauen und Männer sowie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gleichgestellt sind. Er fördert die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und sorgt dafür, dass schwerbehinderte Menschen integriert werden.

Mitbestimmung im Betrieb

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