Leiharbeit

Bundesweite Hotline - Leiharbeit - 

Ein Angebot für alle IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit.

Das Beratungstelefon für die Mitglieder der IG Metall in Leiharbeit ist aus dem Festnetz kostenfrei. Die Telefonnummer der Hotline lautet:

Tel. 0800 4463488

Meldungen: Leiharbeit

Tarifbewegung Leiharbeit

Mehr Geld für Leiharbeiter

26.05.2023 | In den vergangenen Wochen haben unsere Betriebsräte und Vertrauensleute im BMW Werk Leipzig mehr als 400 Gespräche mit Leiharbeitskräften geführt und sie über die Tarifbewegung, Branchenzuschläge und die Vorteile einer Mitgliedschaft aufgeklärt.

MITGLIEDERVORTEIL LEIHARBEIT

Leiharbeit: Extrazahlung zum Urlaubsgeld sichern und ab 19. Mai den Antrag stellen!

24.05.2023 | Die Mitgliedschaft in der IG Metall zahlt sich für Leiharbeitsbeschäftigte nicht nur sprichwörtlich aus. Zweimal im Jahr lässt die Gewerkschaftszugehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Kasse zusätzlich klingeln – mit Extrazahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Automatisch gibt es das Geld allerdings nicht. Die Kolleginnen und Kollegen müssen ihre Extrazahlung von bis zu 350 Euro zwischen dem 19. Mai und 30. Juni beantragen.

Tarifbewegung Leiharbeit 2023

Weiterhin kein Angebot zur Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeit in der Metallindustrie

17.05.2023 | Auch in der zweiten Verhandlung haben die Arbeitgeber der Leiharbeit kein Angebot gemacht – nicht einen Cent wollen sie zahlen! Und schon wieder die gleiche Leier: Die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie wollen sich nicht an einer IAP beteiligen. Nun droht das Scheitern der Verhandlungen.

Tarifinfo Leiharbeit

Leiharbeit: "Mehr Geld im November? Jetzt noch Mitglied werden!"

10.05.2023 | In der Leiharbeit gibt es aktuell einen besonders guten Anlass zum Eintritt in die IG Metall. Durch eine neue tarifliche Regelung sind ab November nur noch sechs Monate Mitgliedschaft Voraussetzung für den Mitgliedervorteil. Deshalb heißt es jetzt bis Ende Mai: "Mehr Geld im November? Jetzt noch Mitglied werden!"

Leiharbeit

Kein Angebot: Arbeitgeber in der Leiharbeit verweigern Inflationsausgleichsprämie

04.05.2023 | In dieser Woche war es endlich soweit: Die IG Metall und die beiden Arbeitgeberverbände der Leiharbeit BAP und iGZ trafen sich zur ersten Tarifverhandlung über eine Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie. Wieder legten die Arbeitgeber kein Angebot vor und verweigern die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Kein Angebot, das heißt 0 Euro. Gefordert hat die IG Metall 3000 Euro – genauso viel wie für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie. Mehr Infos im Flugblatt.

TARIFRUNDE LEIHARBEIT 2023 – TEIL 3

IG Metall fordert Inflationsprämie auch für Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie

25.03.2023 | Auch Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie sollen 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie bekommen, wie die Stammbeschäftigten. Mit dieser Forderung geht die IG Metall jetzt in Verhandlungen mit den Metallarbeitgebern. Die Leiharbeitgeber hatten zuvor eine Inflationsprämie verweigert.

Tarifergebnis Leiharbeit

Deutlich mehr Entgelt und ein erhöhter Mitgliedervorteil in der Leiharbeit! Info in 7 Sprachen.

14.02.2023 | Ab April 2023 gibt es auch mehr Geld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 3 bis 9. Zu dem neuen Tarifabschluss gibt es ein Tarifinfoblatt in 7 verschiedenen Sprachen.

Tarifrunde Leiharbeit 2022/2023

Mehr Geld für Leihbeschäftigte – jetzt für alle

14.01.2023 | Mehr Geld - jetzt auch für Leihbeschäftigte der oberen Entgeltgruppen 3 bis 9: Die Monatsentgelte steigen ab April um 6 bis zu 9,25 Prozent. Diesen Tarifabschluss haben die DGB-Gewerkschaften gemeinsam durchgesetzt.

Tarifvertrag Leiharbeit

Leiharbeit: Bis zum 30. November Antrag auf Extrazahlung zum Weihnachtsgeld stellen

25.10.2022 | Steigende Lebensmittelpreis und Energiekosten auf Rekordniveau – das Leben ist teuer geworden. Umso besser, dass Leiharbeitsbeschäftigte unter den IG Metall-Mitgliedern auch 2022 Anspruch auf eine Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben. Um Anspruch auf bis zu 200 Euro mehr zu haben, müssen sie mindestens zwölf Monate Mitglied der IG Metall, länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sein und rechtzeitig bis zum 30. November einen Antrag auf das Extrageld stellen. Wie, das erfährst Du hier.

Tarifrunde Leiharbeit 2022

Tarifabschluss Leiharbeit: bis zu 24 Prozent mehr Geld

21.06.2022 | Bis zu 24 Prozent mehr Geld für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 2b in drei Schritten. In Entgeltgrupe 1 etwa geht es im Oktober von 10,88 hoch auf 12,43 Euro, bis Januar 2024 auf 13,50 Euro. Zudem steigt der Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder ab November 2023 auf bis zu 1000 Euro im Jahr.

Tarifrunde Leiharbeit 2022

Tarifverhandlungen in der Leiharbeit gestartet

15.06.2022 | Die IG Metall will eine weitere Tariferhöhung für Leihbeschäftigte ab Oktober durchsetzen, nachdem es bereits im April 4,1 Prozent mehr gab. Der Grund: Ab Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Die DGB-Gewerkschaften wollen mehr für die Leihbeschäftigten. Die Verhandlungen laufen.

LEIHARBEIT

Mehr Geld für Leihbeschäftigte 2022 - Verlängerung Kurzarbeit

02.04.2022 | 4,1 Prozent mehr Geld ab April, mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bis zu 400 Euro Extra im Jahr für Gewerkschaftsmitglieder - und die nächste Tarifrunde steht auch an. Außerdem profitieren Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ebenfalls von der Verlängerung in punkto Kurzarbeit bis 30. Juni 2022.

Tarifvertrag Leiharbeit

Leiharbeit: Extrazahlungen für Mitglieder jetzt beantragen!

11.10.2021 | Die Mitgliedschaft in der IG Metall zahlt sich für Leihbeschäftigte seit 2021 auch unmittelbar im Portemonnaie aus. Sie erhalten seit diesem Jahr, wenn sie mindestens zwölf Monate Mitglied sind und länger als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb arbeiten, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld muss in der Zeit vom 19. Oktober bis 30. November beantragt werden. Wie, das erfahren Mitglieder in Leiharbeit hier.

Tarifvertrag Leiharbeit

Mitgliedervorteil Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlungen

25.05.2021 | Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Wir erklären die Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.

Tarifentgelte in der Leiharbeit steigen

3 Prozent mehr Geld für Leihbeschäftigte

31.03.2021 | Ab 1. April steigen die Tarifentgelte für Leihbeschäftigte um drei Prozent – in Ost und West gleichauf. Das hat die IG Metall mit den anderen DGB-Gewerkschaften bereits vor Corona durchgesetzt. Außerdem gibt es dieses Jahr mehr Urlaubsgeld und bis zu 300 Euro Bonus für Gewerkschaftsmitglieder.

Tarifrunde Leiharbeit

Leihbeschäftigte: 2,2 Prozent mehr in Ost

28.09.2020 | Mit dem 1. Oktober 2020 steigt das Entgelt in der Leiharbeit im Osten um 2,2 Prozent. Das ist der letzte Zwischenschritt der Ost-West-Angleichung in der Leiharbeit. Ab dem 1. April 2021 wird es nur noch eine gemeinsame Entgelttabelle geben. Übrigens: Ab 2021 greift auch der Mitgliedervorteil in der Leiharbeit. Deshalb noch im Oktober IG Metall-Mitglied werden und die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2021 sichern.

Kurzarbeit

Regierung stärkt die Kurzarbeit: Was haben Beschäftigte davon?

27.08.2020 | Die Regierungskoalition hat vereinbart, die Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern und weiterzuentwickeln. Der Beschluss entspricht weitgehend den Forderungen, die die IG Metall in den vergangenen Wochen in die politische Debatte eingebracht hat. Was bringen die Beschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen und welche Probleme sind noch ungelöst?

Aktuelles Arbeitsrecht

Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verfassungsgemäß

18.08.2020 | Wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist, ist es verboten, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher einzusetzen. So will es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese gesetzliche Regelung den Arbeitgeber nicht in seinen Grundrechten verletzt.

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