Tarifergebnis Leiharbeit

Deutlich mehr Entgelt und ein erhöhter Mitgliedervorteil in der Leiharbeit! Info in 7 Sprachen.

14.02.2023 | Ab April 2023 gibt es auch mehr Geld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 3 bis 9. Zu dem neuen Tarifabschluss gibt es ein Tarifinfoblatt in 7 verschiedenen Sprachen.

Foto und Montage: IG Metall Leipzig

Am 12. Januar hat die DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ bereits zum dritten Mal über die Erhöhung der Entgeltgruppen 3 bis 9 verhandelt.

Die Verhandlungen waren zäh, kompliziert und hart, weil sich die Arbeitgeber bis zum Schluss geweigert haben, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. In den frühen Morgenstunden haben wir dann aber doch ein Tarifergebnis erzielt.

 

Starkes Ergebnis – ordentliche Erhöhung

Wir haben uns mit einer guten Entgelterhöhung durchsetzen können. Die Entgelte steigen bis April 2024 in zwei Stufen um bis zu 13 %. Zuerst ab April 2023 und dann noch einmal ab Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024. Danach wird wieder neu verhandelt.

 

Mitgliedervorteil erhöht

Zusätzlich zu den Entgelterhöhungen haben die Gewerkschaften im letzten Jahr erreicht, dass die Extrazahlungen für Gewerkschaftsmitglieder schon nach 6 Monaten Mitgliedschaft gelten und sich um 150 Euro erhöhen.

Ab November 2023 erhalten alle Mitglieder also zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils:

250 Euro nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (aktuell 100 Euro)

350 Euro im zweiten und dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit (aktuell 200 Euro)

500 Euro ab dem vierten Jahr Betriebszugehörigkeit (aktuell 350 Euro)

Die neuen Extrazahlungen gelten für die Gewerkschaftsmitglieder in allen Entgeltgruppen und werden ab 2024 mit jeder Tariferhöhung dynamisch weiter steigen.

Bitte beachten: Der Beantragungszeitraum beim Arbeitgeber ist für das Urlaubsgeld vom 19. Mai bis 30. Juni des jeweiligen Jahres und für das Weihnachtsgeld vom 19. Oktober bis 30. November des jeweiligen Jahres.

 

Arbeitgeber verweigern Inflationsprämie

Die IG Metall hatte neben einer Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert.

Dies scheiterte an der massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber. Die einzig mögliche Lösung war, diese Thematik in Verhandlungen für einzelne Branchen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge für 2023 ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge nach ihrer Kündigung zeitnah neu verhandelt werden.

Mehr Geld für alle

Nachdem im Oktober 2022 bereits die Erhöhung der Entgeltgruppen 1 bis 2 b in mehreren Stufen erreicht wurde, steigen nun auch die oberen Entgeltgruppen. Dadurch sind die Abstände in der Entgelttabelle wieder stimmig. Alle Infos dazu auf: www.igmetall.de/leiharbeit

 

Ergebnis steht unter Erklärungsfrist

Das Verhandlungsergebnis steht bis zum 22. Februar noch unter einer Erklärungsfrist, in der beide Seiten die Zustimmung zurückziehen können.

 

Quelle: Vorstand der IG Metall

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